Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Angebote und Verträge der Webbees e.U., FN 545048, 1030 Wien, Beatrixgasse 27/2/74 (nachfolgend „WebBees“ genannt). Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von WebBees ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde von WebBees ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

2. Angebot – Vertragsabschluss

Der Vertrag mit WebBees kommt durch die Annahme eines Angebots zustande. Die Annahme des schriftlichen Angebots von WebBees kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sollte der Vertragspartner von WebBees ein schriftliches Angebot unterbreiten, kann WebBees dieses durch tatsächliche Leistung annehmen. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind Angebote von WebBees unverbindlich. In solchen Fällen behält sich WebBees ausdrücklich das Recht vor, die darin enthaltenen Informationen zu ändern. Preislisten, Anzeigen oder ähnliche Veröffentlichungen, sei es online oder in Printmedien, stellen kein Angebot von WebBees dar, das angenommen werden kann.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf schriftliche Anfrage alle erforderlichen Informationen bezüglich seiner Identität sowie seiner rechtlichen und geschäftlichen Befugnisse bereitzustellen, indem er offizielle Dokumente wie Firmenbuchauszüge, Lichtbildausweise, Meldebestätigungen und Nachweise über seine Unterzeichnungs- oder Vertretungsbefugnis einreicht. WebBees ist berechtigt, alle vom Vertragspartner bereitgestellten Daten zu überprüfen, insbesondere aber nicht ausschließlich dessen Bonität.

Sollten Vertragsgebühren anfallen, trägt diese ausschließlich der Vertragspartner, einschließlich Steuern und sonstiger Abgaben. Alle erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, sei es privatrechtlicher oder öffentlicher Natur, die für den Betrieb oder die Nutzung der Leistungen von WebBees erforderlich sind, liegen in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners, einschließlich der Beschaffung und der damit verbundenen Kosten.

WebBees ist berechtigt, eine branchenübliche Vorauszahlung zu verlangen, und in diesem Fall wird WebBees die Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang erbringen. Etwaige Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund einer verzögerten Zahlung entstehen, sind ausschließlich dessen Verantwortung.

3. Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen, die WebBees in Broschüren, Anzeigen, Dokumentationen, Produkt- und Leistungsbeschreibungen oder ähnlichem zur Verfügung stellt, sind lediglich Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen und enthalten keine spezifischen Informationen über die genaue Beschaffenheit dieser Produkte und Dienstleistungen. Die genauen Spezifikationen von Produkten und Dienstleistungen werden ausschließlich in schriftlichen Angeboten und Verträgen festgelegt. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im konkreten Angebot, das an den Vertragspartner gerichtet ist. Diese muss vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden, was durch die Unterschrift des Vertragspartners bestätigt wird. Etwaige nachträgliche Änderungen werden separat zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Sollte WebBees den Leistungsumfang für Produkte oder Produktgruppen erweitern, wird der Vertragspartner nicht unbedingt informiert. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs für Produkte oder Produktgruppen ohne Bestellung begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge. Sofern zutreffend, kann der Leistungsumfang des Vertragspartners gegen ein zusätzliches Entgelt erweitert werden.

Sollte sich im Verlauf der Ausführung der Dienstleistung herausstellen, dass die Erfüllung des Auftrags gemäß der Leistungsbeschreibung faktisch oder rechtlich unmöglich ist, wird WebBees den Vertragspartner umgehend schriftlich benachrichtigen. Sollte der Vertragspartner die resultierenden zusätzlichen Leistungen nicht bestätigen und beauftragen, ist WebBees berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, WebBees die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, Kosten, Auslagen und etwaige Abbaukosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts gemäß den vereinbarten und geltenden Verrechnungssätzen von WebBees zu erstatten. Der Versand von Programmmaterialien, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Etwaige vom Vertragspartner angeforderte Schulungen oder Anleitungen werden separat in Rechnung gestellt. Eine Versicherung wird nur auf ausdrückliche Bestellung des Vertragspartners und ausschließlich auf dessen Kosten übernommen.

Sofern nicht anders vereinbart, erbringt WebBees seine Leistungen an den eigenen Geschäftsräumen und während der üblichen Arbeitszeiten. Die Leistungserbringung außerhalb dieser Zeiten oder an einem anderen Ort erfolgt nur nach beiderseitiger Vereinbarung. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten separat dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. WebBees ist frei in der Auswahl der Mitarbeiter, die die Leistungen für den Vertragspartner erbringen, und ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Bedingungen an seinem Geschäftssitz, wenn dieser als Leistungsort vereinbart wurde, so gestaltet sind, dass WebBees seine Leistungen so reibungslos wie möglich erbringen kann. Der Vertragspartner stellt WebBees unverzüglich alle notwendigen Unterlagen für die Leistungserbringung zur Verfügung und informiert WebBees umgehend über alle Ereignisse und Umstände, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind. Dies umfasst alle Dokumente, Ereignisse und sonstigen Umstände, die nach Vertragsschluss bekannt werden. Eine verspätete Information an WebBees verlängert die Leistungstermine von WebBees entsprechend.

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Leistungen als nicht Teil des Vertrages: Bereitstellung und Beschaffung von Daten, die für die Leistungserbringung notwendig sind; Datenkonvertierungen und Datenwiederherstellungen; Schnittstellenanpassungen; Beseitigung von Fehlern, die durch den Vertragspartner oder Dritte, die ihm zurechenbar sind, verursacht wurden; Leistungen, die durch Änderungen von Betriebssystemen, Hardwarekomponenten oder nicht vertraglicher Software sowie Schnittstellenanpassungen entstehen; sowie Reise-, Unterkunfts- und Reisezeitkosten für das Personal von WebBees, das mit der Ausführung der Dienstleistungen betraut ist.

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Änderungen an der gelieferten Software vorzunehmen oder die bereitgestellte Software zu dekompilieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiterhin, die vertraglich bereitgestellte Software weder zu kopieren, auch nicht vorübergehend, noch die Software auf Datenträgern (Festplatten usw.) der vom Vertragspartner genutzten Hardware zu speichern oder die Software in irgendeiner anderen Weise zu reproduzieren. Ebenso wird der Vertragspartner keine Programmcodes oder Benutzerhandbücher drucken oder an Dritte weitergeben.

4. Abnahme der Leistungen

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für ihn erbrachten Leistungen spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Erhalt der Benachrichtigung per E-Mail über die Fertigstellung. Wird diese Frist nicht genutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Leistungen, die bereits im aktiven Betrieb sind, gelten als abgenommen, es sei denn, es wird innerhalb von 3 Werktagen nach der Bereitstellung und Benachrichtigung darüber per E-Mail ein Widerspruch eingelegt. Leistungen im aktiven Betrieb sind solche, die unter einer öffentlichen Domain zugänglich sind.

Weigert sich der Vertragspartner, eine Teilleistung aus irgendeinem Grund abzunehmen, kann WebBees die weitere Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen einstellen. Etwaige Mängel, d.h. Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung, müssen vom Vertragspartner dokumentiert und schriftlich angezeigt werden. Nach Behebung des Mangels ist eine neue Abnahme durchzuführen.

5. Preise

Die von WebBees angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und schließen daher die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Versandkosten aus. Alle Kosten für Reisen zum und vom Standort sowie Tagegelder und Übernachtungskosten werden separat gemäß den geltenden Sätzen in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Wenn WebBees den Vertrag in mehreren Teilleistungen oder Arbeitsschritten ausführt, ist WebBees berechtigt, nach der Lieferung jeder einzelnen Teilleistung Rechnungen zu stellen. Falls keine spezifischen Preise für Dienstleistungen vereinbart wurden, gelten die allgemeinen Verrechnungssätze von WebBees, und der Vertragspartner wird auf Stundenbasis in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner erkennt diese Verrechnungssätze ausdrücklich an und akzeptiert sie vollständig, da sie sowohl in seinem Angebot als auch am Ende dieser AGB als Anhang enthalten sind.

Im Falle von laufenden Vertragsbeziehungen ist WebBees nach Vertragsschluss berechtigt, Erhöhungen der Arbeits- und Materialkosten oder anderer Kosten und Abgaben an den Vertragspartner weiterzugeben, indem die vereinbarte Servicegebühr angepasst wird, sofern eine solche Erhöhung mehr als 5 % beträgt. Diese Erhöhung wird auf Basis des Verbraucherpreisindex berechnet. Der zur Berechnung der Wertanpassung verwendete Index ist der monatlich von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex oder ein ähnlicher Index, der ihn ersetzen kann. Für laufende Vertragsbeziehungen wird der Indexwert des Monats des Vertragsschlusses als Referenzwert verwendet. Schwankungen des Index von bis zu 2 % (sowohl nach oben als auch nach unten) werden nicht berücksichtigt. Diese Marge wird jedes Mal neu berechnet, wenn sie überschritten wird, und der erste Indexwert außerhalb der anwendbaren Marge bildet die Grundlage sowohl für den neuen Betrag der Forderung als auch für die Berechnung der neuen Marge.

Der Vertragspartner wird durch geeignete Kontodeckung sicherstellen, dass er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen sowohl hinsichtlich des Betrags als auch des Zeitpunkts nachkommen kann. Alle mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Kosten trägt der Vertragspartner.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch WebBees. Bei Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungen ist WebBees berechtigt, die laufende Leistungserbringung auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich möglichem entgangenem Gewinn, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Bankzinssatzes, mindestens jedoch 15 % pro Jahr, berechnet. Alle durch WebBees entstandenen Kosten aufgrund der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen müssen vom Vertragspartner vollständig erstattet werden.

Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Einmalige Kosten sind sofort nach Vertragsschluss oder Lieferung fällig, laufende Fixkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen und laufende variable Kosten sind monatlich nachträglich zu zahlen, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund unvollständiger Leistungserbringung, Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen oder Beschwerden zurückzuhalten.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber WebBees zu verrechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, diese Ansprüche wurden ausdrücklich von WebBees anerkannt. § 1052 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn WebBees Rechnungen im Kundenbereich des Vertragspartners wie vereinbart oder nach schriftlicher Benachrichtigung per E-Mail hinterlegt, gelten diese als zugestellt, sobald sie verfügbar gemacht wurden. Ein Anspruch gilt als ausdrücklich anerkannt, wenn der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Rechnung schriftlich keinen Widerspruch erhebt. Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung uneingeschränkter Eigentum von WebBees.

6. Daten

Alle Materialien, die vom Vertragspartner bereitgestellt werden, wie Grafiken, Texte, Datenträger, Daten, Steuerungsnummern, Programme und andere Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, müssen in einem Format und Zustand vorliegen, die für die Verarbeitung durch WebBees geeignet sind. WebBees ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Authentizität der bereitgestellten Materialien zu überprüfen. Sollte zusätzlicher Arbeitsaufwand für WebBees aufgrund fehlerhafter Materialien oder anderer vom Vertragspartner zu vertretender Gründe erforderlich sein, verpflichtet sich der Vertragspartner, diese Kosten nach Erhalt einer Rechnung in vollem Umfang zu erstatten.

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sind vom Vertragspartner folgende Datenformate zu verwenden:

  • .png, .tiff, .jpg für Grafiken
  • .eps für Logos und andere skalierbare Grafiken
  • .txt, .pdf, .doc für Texte
  • .avi, .mpg, .mp4, .mov für Videos
  • .mp3, .aiff, .wav für Audio und Musik

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Abschluss des Projekts und der Übergabe des Produkts die Zugangsdaten und Passwörter unverzüglich zu ändern und diese regelmäßig gemäß den gängigen Sicherheitsstandards zu aktualisieren. Eine Verletzung dieser Bestimmung entbindet WebBees von jeglicher Haftung für die erbrachten Dienstleistungen und Produkte.

7. Einhaltung von Terminen

WebBees bemüht sich, die vereinbarten Service-Fristen so genau wie möglich einzuhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vertragspartner alle erforderlichen Arbeiten und Dokumente vollständig und rechtzeitig einreicht und seine Mitwirkungspflichten in vollem Umfang erfüllt. Lieferverzögerungen und daraus resultierende Kostensteigerungen, die durch fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Dokumente des Vertragspartners entstehen, liegen nicht in der Verantwortung von WebBees und stellen keine Verzögerung seitens WebBees dar. Alle zusätzlich entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Vertragspartners.

Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch höhere Gewalt oder Ereignisse verursacht werden, die es WebBees erheblich erschweren oder unmöglich machen, die Leistung zu erbringen — wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, technische Probleme bei Einrichtungen anderer Anbieter, Störungen im Netzwerk des Kommunikationsdienstleisters usw. — auch wenn sie bei Lieferanten, Subunternehmern oder deren Lieferanten und Subunternehmern von WebBees auftreten, liegen nicht in der Verantwortung von WebBees. Solche Ereignisse berechtigen WebBees, die Lieferung oder Leistung für die Dauer der Verzögerung zu verschieben, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch im Falle verbindlich vereinbarter Service-Fristen.

Im Falle von Störungen der Leistungserbringung aufgrund des Ausfalls von Leistungen, die außerhalb der Kontrolle von WebBees liegen, wird keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren vorgenommen. Wenn teilbare Leistungen vereinbart wurden, ist WebBees in einem solchen Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen auszustellen.

8. Vertragsdauer

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, werden Verträge über laufende Leistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ist im Vertrag eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten festgelegt, wird das Vertragsverhältnis automatisch für den ursprünglichen Vertragszeitraum verlängert, sofern es nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, ist WebBees nicht mehr verpflichtet, die vereinbarte Leistung weiterhin zu erbringen und kann nach eigenem Ermessen jegliche gespeicherten oder leicht zugänglichen Daten des Vertragspartners dauerhaft löschen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Vertragspartners, die Speicherung dieser Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sicherzustellen. Der Vertragspartner kann daher keinerlei Ansprüche gegen WebBees geltend machen, die sich aus der Löschung von Daten ergeben.

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist WebBees nicht verpflichtet, dem Vertragspartner die notwendige Software zur Nutzung der Daten bereitzustellen. Das bedeutet, dass selbst bei rechtzeitiger Datenspeicherung dem Vertragspartner nicht garantiert werden kann, dass er die Daten weiterhin verarbeiten oder vollständig nutzen kann.

9. Außerordentliche Kündigung des Vertrags

WebBees ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen und die Leistung zu unterbrechen oder einzustellen, wenn Gründe vorliegen, die vom Vertragspartner oder einer ihm zuzurechnenden Person verursacht wurden und es für WebBees unzumutbar machen, den Vertrag fortzusetzen. Die folgenden Fälle sind Beispiele, jedoch nicht abschließend:

  • Der Vertragspartner verstößt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine andere wesentliche Bestimmung des Vertrags;
  • Der Vertragspartner hat bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht;
  • Der Vertragspartner hat einen unverhältnismäßig hohen Datentransfer im Vergleich zu anderen WebBees-Kunden oder nutzt die Dienste übermäßig;
  • Der Vertragspartner kommt trotz schriftlicher oder elektronischer Mahnung mit einer 14-tägigen Nachfrist teilweise oder vollständig mit einer fälligen Zahlung in Verzug;
  • Ein Insolvenzverfahren gegen den Vertragspartner wurde eröffnet oder genehmigt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde wegen unzureichender Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt;
  • Die Ausführung der Lieferung oder der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung wird trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist aufgrund von Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder weiter verzögert;
  • Der Vertragspartner hat einen unverhältnismäßig hohen Datentransfer im Vergleich zum genutzten Speicherplatz oder den Pauschal-Netzzugang.

Es liegt im alleinigen Ermessen von WebBees, in den oben genannten Fällen zu entscheiden, ob der Vertrag vollständig gekündigt oder lediglich die Leistung vorübergehend unterbrochen oder ausgesetzt wird.

Im Falle einer einfachen Serviceunterbrechung kann die Leistung von WebBees wieder aufgenommen werden, sobald der Grund für die Unterbrechung behoben ist und der Vertragspartner die Kosten für die Wiederaufnahme der Leistung getragen hat. Wurde die Unterbrechung vom Vertragspartner verursacht, entbindet dies ihn nicht von der Zahlung der Gebühren.

10. Urheberrecht

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von WebBees bereitgestellten Leistungen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Alle Urheberrechte an den Leistungen von WebBees (Software, Dokumentation, etc.) gehören ausschließlich WebBees oder seinen Lizenzgebern. WebBees gewährt dem Vertragspartner das Recht, den Vertragsgegenstand nur für eigene Zwecke nach Zahlung der vereinbarten Vergütung und ausschließlich für die im Vertrag genannte Hardware sowie im Umfang der erworbenen Lizenzen zu nutzen. Durch den Vertrag mit WebBees erwirbt der Vertragspartner lediglich ein Nutzungsrecht an dem Werk. Eine Weiterverbreitung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Selbst wenn der Vertragspartner an der Erstellung der Leistung mitwirkt, erwirbt er keine Rechte, die über die im Vertrag vereinbarte Nutzung hinausgehen. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen ohne die Zustimmung von WebBees weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen jeglicher Art sind nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist WebBees berechtigt, die Leistung oder das Produkt sofort und ohne vorherige Ankündigung offline zu nehmen.

Für urheberrechtlich geschützte Leistungen von WebBees, bei denen der Nutzungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht festgelegt wurde oder die für den kommerziellen Handel und uneingeschränkte Nutzung bestimmt sind, besteht die Vergütung aus zwei Teilen: einem Teil als Entschädigung für das Originalwerk und einem anderen Teil als Entschädigung für die uneingeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte. Wurde die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ausdrücklich festgelegt, stellt die vereinbarte Vergütung im Zweifel nur die Entschädigung für die Erstellung der im Vertrag genannten Leistungen dar.

11. Kennzeichnung – Referenz

WebBees ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten und/oder ausgeführten Dienstleistungen einen Urheberrechtshinweis sowie ihr Logo, einschließlich des dazugehörigen Corporate Designs, in angemessener Größe anzuzeigen. Dies gilt auch für von einem Grafikpartner von WebBees erstellte Dienstleistungen.

Darüber hinaus ist WebBees berechtigt, den Vertragsgegenstand, sei es in seiner ursprünglichen Form oder in modifizierter Form, für Werbezwecke und/oder als Referenz in gedruckten Materialien und anderen Marketingmaterialien von WebBees und/oder auf der Website von WebBees zu verwenden. WebBees darf den Vertragsgegenstand auch öffentlich anzeigen und einen Link von der Website des Vertragspartners zur WebBees-Website zu Werbezwecken platzieren. Der Vertragspartner ermächtigt WebBees, Kopien der Website-Daten zu diesen Zwecken anzufertigen. Diese Vereinbarung bleibt auch über die Vertragsdauer hinaus, sowohl örtlich als auch zeitlich, ohne Einschränkung gültig.

Alle Rechte an Ideen, Designs, Programmen, Programmbestandteilen, Quellcodes und Konzepten, die von WebBees eingeführt oder realisiert wurden, sei es vollständig ausgeführt oder nicht, verbleiben ausschließlich bei WebBees. Diese stellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die an WebBees übermittelten Inhalte frei von Urheberrechts- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen sind, und verpflichtet sich, WebBees von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten resultieren, schadlos zu halten.

12. Domain und Hosting

Sofern die gewünschte Domain verfügbar ist, wird WebBees nach gesonderter Vereinbarung auch die Vermittlung und Reservierung dieser Domain im Namen des Vertragspartners und auf dessen Kosten übernehmen. Domains mit den Endungen .at, .co.at und .or.at werden bei der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, während andere Domain-Endungen bei der jeweiligen Registrierungsstelle eingerichtet werden. Während der Vertragslaufzeit wird WebBees als Rechnungssteller für den Vertragspartner bezüglich der verwalteten Domains auftreten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Vertragsverhältnis zur Einrichtung und Verwaltung der Domain wird jedoch direkt zwischen dem Vertragspartner und der Registrierungsstelle abgeschlossen. Die an die Registrierungsstelle zu entrichtende Registrierungsgebühr ist in den von WebBees dem Vertragspartner in Rechnung gestellten Beträgen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vertragspartner erkennt an, dass die Vereinbarung mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit WebBees aufgelöst wird. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vereinbarung mit der Registrierungsstelle gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und deren allgemeinen Geschäftsbedingungen selbstständig zu kündigen. Der Vertragspartner wird sich eigenständig über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der relevanten Registrierungsstelle informieren. WebBees übernimmt keine Haftung für spezifische Inhalte der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle.

Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Rechtmäßigkeit der vereinbarten Domain, insbesondere aus markenrechtlicher Sicht, geprüft hat, dass diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und keine Rechte Dritter, einschließlich Marken oder anderer Rechte, verletzt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, WebBees in dieser Hinsicht schadlos zu halten.

13. Besondere Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner wird insbesondere auf die Bestimmungen des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die relevanten strafrechtlichen Bestimmungen hingewiesen, nach denen die Verbreitung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Einschränkungen unterliegt oder verboten ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, WebBees schadlos zu halten, falls WebBees wegen vom Vertragspartner bereitgestelltem Inhalt rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, sei es zivil- oder strafrechtlich, einschließlich gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche, insbesondere bei Fällen von privaten Klagen wegen Verleumdung, Beleidigung oder Rufschädigung, Klagen nach Medienrecht, Urheberrecht, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder zivilrechtlicher Verleumdung und/oder Rufschädigung. Wenn WebBees von einem Dritten verklagt wird, entscheidet allein WebBees, wie darauf reagiert wird, ohne dass der Vertragspartner eine unzureichende rechtliche Verteidigung geltend machen kann.

Zusätzlich verpflichtet sich der Vertragspartner, die Bestimmungen des Kinderschutzes einzuhalten. Der Vertragspartner erkennt auch die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Datenschutzgesetze an sowie die Pflichten, die diese für Eigentümer von Endgeräten auferlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Telekommunikationsgesetz sowie relevante Telekommunikations- und Datenschutzbestimmungen und alle anderen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und der relevanten Telekommunikationsvorschriften einzuhalten, insbesondere davon abzusehen, Telekommunikationsgeräte für Dienste zu verwenden, die einer Anmeldung bedürfen, lizenzierte Dienste oder Nutzungen, die anderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen, ohne vorherige Anmeldung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, die vertraglichen Dienste in keiner Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter beeinträchtigen oder ein Sicherheits- oder Betriebsrisiko für WebBees oder andere darstellen könnte. Dies schließt unter anderem unerwünschte Werbung, Spamming (aggressives Direktmarketing per E-Mail) oder die Nutzung des Dienstes zur Übertragung von Bedrohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder Schaden für andere Internetnutzer ein. Ebenso umfasst es Situationen, in denen der Vertragspartner unverhältnismäßig hohen Datenverkehr im Verhältnis zum genutzten Speicherplatz erzeugt oder die Mehrfachnutzung von Einzelplatz-Dial-up-Konten (PPP- und PPTP-Verbindungen) zulässt, die übermäßigen Datenverkehr erzeugen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, WebBees unverzüglich und vollständig über rechtliche oder außergerichtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste zu informieren, andernfalls könnte der Vertragspartner für Schäden haftbar gemacht werden.

Der Vertragspartner erkennt an, dass WebBees keine uneingeschränkte Verpflichtung zur Datenübertragung hat. Eine solche Verpflichtung besteht nicht, wenn WebBees ansonsten rechtliche Schritte riskieren würde. Wenn WebBees von Spamming durch einen Vertragspartner unter Nutzung von Diensten eines anderen Anbieters erfährt, kann WebBees berechtigt und verpflichtet sein, die Datenübertragung zu diesem Vertragspartner vorübergehend auszusetzen, um seine eigenen Nutzer zu schützen. In solchen Fällen werden keine Entschädigungsansprüche der betroffenen Vertragspartner gegen WebBees anerkannt.

14. Gewährleistung

Ein Mangel liegt vor, wenn die von WebBees erbrachte Leistung von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht und diese Abweichung von WebBees reproduzierbar ist. Zur gründlichen Untersuchung des angeblichen Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, WebBees während der regulären Arbeitszeiten kostenfrei sein Computersystem (und im Falle von online verbundenen Systemen auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnosedokumente und Daten für Testzwecke zur Verfügung zu stellen und WebBees bei der Untersuchung zu unterstützen.

Mängel, die WebBees zuzurechnen sind, müssen innerhalb einer angemessenen Frist durch ein Software-Update oder durch geeignete Workaround-Lösungen behoben werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme der Leistung. Mängelanzeigen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen, erfolgen. Sie gelten als fristgerecht, wenn sie sich auf reproduzierbare Mängel beziehen und per E-Mail an die von WebBees auf seiner Website im Impressum angegebene Adresse gesendet und von WebBees bestätigt werden.

Behebbare Mängel werden nach Wahl von WebBees entweder durch Korrektur oder Nachlieferung behoben. In allen Fällen geht die Verbesserung der Preisreduktion oder Vertragsbeendigung vor. Bei berechtigter Mängelrüge wird WebBees den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, sofern der Vertragspartner alle notwendigen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung ermöglicht.

Im Falle von unbegründeten Mängelrügen – d. h. wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt oder das zurückgesendete Produkt fehlerhaft oder unvollständig ist – wird WebBees dem Vertragspartner die entstandenen Kosten gemäß seiner aktuellen Stundensatzabrechnung in Rechnung stellen.

Darüber hinaus übernimmt WebBees keine Gewährleistung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, die Funktionsweise von Datenverbindungen zu den Servern, Stromausfälle, Serverausfälle außerhalb der Kontrolle von WebBees, modifizierte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, den Einsatz ungeeigneter organisatorischer Werkzeuge und Datenträger (sofern diese erforderlich sind), abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen), Transportschäden, Viren, Würmer usw. entstehen.

Für Leistungen, die nachträglich vom Vertragspartner oder Dritten geändert werden, übernimmt WebBees keine Gewährleistung. Bei Aufträgen, die die Änderung oder Ergänzung bestehender Leistungen betreffen, gilt die Gewährleistung nur für diese Änderungen oder Ergänzungen. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung wird dadurch nicht wiederhergestellt.

Wenn der Vertragspartner als Agentur handelt und WebBees indirekt Leistungen an einen Dritten (den Kunden des Vertragspartners) erbringt, besteht kein Vertragsverhältnis zwischen WebBees und diesem Dritten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

15. Haftungsausschluss

WebBees übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Versäumnis entstehen, die erforderlichen telekommunikationsrechtlichen Genehmigungen, sonstige behördliche Genehmigungen oder notwendige private rechtliche Zustimmungen bzw. Genehmigungen von Dritten zu erlangen. WebBees ist nicht für den Inhalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der übertragenen oder abgefragten Daten oder für Daten, die über WebBees zugänglich sind, haftbar. Insbesondere ist WebBees nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze oder andere Vorschriften zu überprüfen.

Falls Dritte WebBees wegen möglicher rechtlicher Verstöße in Bezug auf den Inhalt des Vertragspartners haftbar machen, verpflichtet sich der Vertragspartner, WebBees von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten sowie WebBees für alle durch den möglichen Rechtsverstoß entstehenden Kosten zu entschädigen.

WebBees betreibt seine Dienste mit größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Es wird jedoch keine Garantie dafür übernommen, dass diese Dienste jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass gewünschte Verbindungen immer hergestellt oder bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben. Der Vertragspartner haftet für Zahlungsverpflichtungen, die aus der Nutzung von Diensten durch Dritte entstehen.

WebBees haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten. Darüber hinaus übernimmt WebBees keine Haftung für Schäden, die durch vom Vertragspartner vorgenommene Änderungen an der Software von WebBees ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von WebBees entstehen.

16. Datenschutz

WebBees speichert personenbezogene Stammdaten des Vertragspartners und verarbeitet diese Daten mit automatisierter Unterstützung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden diese Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen erfordern eine weitere Speicherung.

Der Vertragspartner erlaubt WebBees, seinen Namen oder seine Firma in eine Referenzliste aufzunehmen. WebBees wird personenbezogene Mediationsdaten speichern, die zur Herstellung von Verbindungen und zur Abrechnung von Gebühren notwendig sind, einschließlich der Quell- und Ziel-IP-Adressen sowie aller anderen Logdateien gemäß § 93 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen nach § 87 Abs. 3 und § 93 Abs. 2 TKG, zum Zweck der Klärung offener Abrechnungsfragen. WebBees kann auch eine Zugriffstatistik innerhalb des rechtlichen Rahmens führen. Inhaltsdaten bezüglich der übertragenen Nachrichten werden nur für eine kurze Zeit und nur im minimal erforderlichen Umfang aus technischen Gründen gespeichert. Auf personenbezogene Daten wird nicht zugegriffen. Allein die Tatsache, dass ein Nachrichtenaustausch stattgefunden hat, unterliegt der Vertraulichkeit. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

Der Vertragspartner erkennt an, dass WebBees weder verpflichtet noch autorisiert ist, spezifische Inhaltsdaten unbegrenzt lange zu speichern oder auf Anfrage bereitzustellen. Wenn der Vertragspartner solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht abruft, kann WebBees keine Haftung für die zukünftige Verfügbarkeit dieser Daten übernehmen. Der Vertragspartner ist daher stets dafür verantwortlich, seine Daten regelmäßig abzurufen.

Der Vertragspartner erkennt an, dass WebBees gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) unter § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Teilnahme an der Telekommunikationsüberwachung verpflichtet sein kann. Zusätzlich erkennt der Vertragspartner an, dass WebBees gemäß § 100 TKG verpflichtet sein kann, eine Telefonüberwachung einzurichten oder die Anruferkennung aufzuheben. Maßnahmen von WebBees, die im Einklang mit diesen Verpflichtungen getroffen werden, begründen keine Ansprüche des Vertragspartners.

17. Gerichtsstand – Anwendbares Recht

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten, die zwischen WebBees und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, ist das Gericht mit sachlicher Zuständigkeit am Sitz von WebBees. Ungeachtet dessen ist WebBees berechtigt, Ansprüche gegen den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.

Der Vertrag und alle wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen WebBees und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrags und etwaiger Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. WebBees schließt keine mündlichen Vereinbarungen ab. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Schweigen oder andere Handlungen von WebBees haben keinen erklärenden Inhalt und können nicht als stillschweigende Willenserklärungen interpretiert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden WebBees und der Vertragspartner die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die wirtschaftlich und praktisch so nahe wie möglich an der ursprünglichen Bestimmung liegt.

Mitteilungen an den Vertragspartner gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des Vertragspartners gesendet oder im Online-Bereich des Partners zugänglich gemacht werden. Die Beweislast für die Zustellung trägt der Vertragspartner. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebBees gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich per E-Mail zugestellt wurden und der Vertragspartner innerhalb von 15 Werktagen nicht schriftlich per E-Mail widerspricht.

Verrechnungssätze

EUR 90,-

Die angegebenen Preise sind netto Preise zzgl. 20% Ust. und verstehen sich pro Stunde.